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Zuständige Gerichte für den Oberbergischen Kreis

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Bewährungsstrafe für Mitarbeiter des Kreises

Mit „Rechenfehler“ zum Millionär

Waldbröl - Dass er den Oberbergischen Kreis um viel Geld geprellt hat, gab der 55-jährige Angeklagte, der von 1999 bis 2008 beim Straßenverkehrsamt in Waldbröl und Hückeswagen gearbeitet hat, zu. Wie er es angestellt hat, täglich mehrere hundert Euro in die eigene Tasche zu stecken und so ein Vermögen anzusammeln, bleibt sein Geheimnis. Es gibt nur Spekulationen.

Seit 1999 soll der 55-jährige Waldbröler tief in die Kasse des Oberbergischen Kreises gegriffen und sich so die eigene Tasche voll gemacht haben. Da der Schwindel aber erst nach Jahren durch die Umstellung auf ein Computersystem aufflog, wurde vor dem Schöffengericht lediglich der Zeitraum von 2004 bis 2008 verhandelt. Alleine in diesen vier Jahren soll der Angeklagte 300.000 Euro an Bareinzahlungen beiseite geschafft haben - steuerfrei natürlich. Im gesamten Zeitraum von neun Jahren sollen es laut des Arbeitsgerichts Siegburg, vor dem der Fall bereits verhandelt ist, über eine Million (D-Mark) gewesen sein, die der Angeklagte beiseite geschafft hat.

Wie der Angestellte des Kreises es geschafft hat, über einen solch langen Zeitraum seine kriminellen Machenschaften zu verschleiern, konnte nicht endgültig geklärt werden. Dazu schwieg sich der 55-Jährige aus. Einfache Manipulationen an der Rechenmaschine und eingebaute Additionsfehler, die in der Endsumme nicht auffielen, sind laut Rechnungsprüfungsamt möglich. Damit war aber nach der Umstellung auf ein Computersystem Schluss, der Angeklagte flog auf und wurde fristlos entlassen.

Vor Gericht wollte sich der 55-Jährige weder „in die Karten schauen“ lassen noch gab er zufrieden stellende Auskünfte über den Verbleib der unterschlagenen Geldsumme. Denn einzig für Feste und Urlaube, wie er es in der Verhandlung glauben machen wollte, könne diese Summe nicht verbraucht worden sein. Als Reingewinn kann der 55-Jährige seinen jahrelangen tiefen Griff in die Kreiskasse allerdings nicht verbuchen. Sicherungshypotheken und ein Teil der Rente sollen zur Schadensregulierung dienen.


 


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