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Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW

Land muss bei kommunalem Finanzausgleich genauer hinschauen

Mit seinem heutigen Urteil hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen klargestellt: Das Land hat zwar einen weiten Gestaltungsspielraum, wie es Finanzmittel auf die Kommunen verteilt. Es muss künftig aber genauer hinschauen und auf erkennbare Belastungsverschiebungen bei den Kommunen reagieren. „Die heutige Entscheidung setzt das Land unter erheblichen Rechtfertigungsdruck.“

Dies sagt der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, Dr. Martin Klein. „Seit Jahren haben Land und Bund den Kommunen immer mehr Aufgaben übertragen, ohne sich darum zu kümmern, ob die zur Verfügung gestellten Mittel für die Durchführung dieser Aufgaben ausreichen.“

Die Richter hätten nun dem Land klar mit auf den Weg gegeben, dass es deutliche Verschiebungen der Aufgabenbelastung im kommunalen Finanzausgleich berücksichtigen müsse. Klein: „Positiv sind insbesondere die Ausführungen des Gerichts zur besonderen Situation der Kreise und der kreisangehörigen Gemeinden. Dass hier in Nordrhein-Westfalen eine Schieflage existiert, haben die Richter festgestellt, aber darauf verwiesen, dass ein besseres System erst noch gefunden werden muss.“

Die Grundlagen für ein solches System habe erstmals die im März 2011 der Öffentlichkeit vorgestellte Studie „Die Kreise im Finanzausgleich der Länder“ von Prof. Dr. Martin Junkernheinrich (Technische Universität Kaiserslautern) und Gerhard Micosatt (Forschungsgesellschaft für Raumfinanzpolitik Bottrop) herausgearbeitet. Die Erkenntnisse und Folgerungen aus dieser Studie müsse der Gesetzgeber nun berücksichtigen. Klein: „Das Gericht hat dem Gesetzgeber seine Hausaufgaben nicht abgenommen“. (red.-19.07.2011 13:41)


 


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