Suche:
 Inhalt

 

Schiedsexperten geben Tipps zu Nachbarschaftskonflikten

Wenn Hähne krähen, Enten schnattern und Nachbars Bienen stechen

NRW - Darf der Nachbar 20 Papageien in einer Voliere halten? Wie häufig und laut darf eigentlich sein Hund bellen? Was tun, wenn Nachbars Katze durch meinen Garten streunt? Oder die Bienen von nebenan stechen und Allergien auslösen? Häufig sorgen Haustiere von Nachbarn für Konfliktstoff, denn sie verursachen Lärm, Gerüche oder stellen beispielsweise für kleine Kinder eine Gefahrenquelle dar. Auch für Haustiere gelten Vorschriften, um das nachbarschaftliche Zusammenleben zu erleichtern. Beispielsweise gibt es Vorschriften, wann Tiere bellen, krähen, quaken oder krächzen dürfen.

"Schlichten statt Richten!"

Es ist nicht immer leicht, sein Recht durchzusetzen: Zunehmend werden zum Beispiel Streitigkeiten zwischen Nachbarn vor die Gerichte gebracht und dort bis zum letzten Richterspruch verhandelt. Neben dem finanziellen Risiko leiden darunter insbesondere die menschlichen Beziehungen. Im Vergleich dazu sind die Alternativen der außergerichtlichen Streitschlichtung oft schneller, kostengünstiger und für die Betroffenen auch effektiver.

Das RechtSpecial

Vor diesem Hintergrund gibt es jeden ersten Donnerstag im Monat das RechtSpecial „Schlichten statt Richten!“ - ein Service von Nordrhein-Westfalen direkt, dem Bürger- und ServiceCenter der Landesregierung und dem NRW-Justizministerium. Ein Team von Schiedsexperten beantwortet hier alle Fragen zur außergerichtlichen Streitschlichtung. Dabei reichen die Themen von Beleidigung und Fällen von leichter Körperverletzung über Nachbarschaftsstreitigkeiten am „Gartenzaun“ bis hin zu Fragen nach Zuständigkeiten der Schiedsämter. Ziel ist es, über die Möglichkeiten und Grenzen eines Schiedsverfahrens zu informieren, sowie Tipps und Hinweise als einen ersten Schritt zur Streitschlichtung zu geben. Eine individuelle Rechtsberatung kann und darf natürlich nicht gegeben werden.

Nächster Termin: 2. Mai 2013
Beim nächsten RechtSpecial beantworten die Schiedsexperten wieder alle Bürgerfragen und geben Auskunft über den Ablauf von Schiedsverfahren. In der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr können telefonisch Fragen unter 0211 837-1915 an die Schiedsleute gestellt werden.

Hinweis zum Anrufverhalten:
Seit dem 10. Dezember 2012 hat das ServiceCenter der Landesregierung "Nordrhein-Westfalen direkt" eine neue Telefonnummer und ist dann unter der 0211/837-1001 über Festnetz zu erreichen.
Die bisherige gebührenpflichtige Rufnummer 01803/100110 wird nicht komplett abgeschaltet, sondern hat eine kostenfreie Bandansage mit dem Hinweis auf die neue Erreichbarkeit von „Nordrhein-Westfalen direkt“. (red.-15.04.2013 16:30)




 


© 2003-2023 oberberg-heute.de Alle Rechte vorbehalten. Impressum / Datenschutzerklärung