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Wohngebäudeversicherung

Kündigung durch Versicherer vermeiden

NRW - Vielen Hausbesitzern flattern derzeit Schreiben ihrer Wohngebäudeversicherung ins Haus, in denen ihnen das Weiterführen der Verträge nur mit erheblichen Preiserhöhungen angeboten wird. Wer etwa beim Versicherer Ergo seine Unterschrift unter die im Schnitt 14 Prozent teureren Verträge verweigert, dem droht gar die Kündigung. „Eine Kündigung durch den Versicherer sollte auf jeden Fall vermieden werden“, warnt die Verbraucherzentrale NRW, „denn rausgeschmissene Kunden gelten als große Risiken, die deshalb dann nur schwer wieder Verträge mit guten Preis- und Leistungsverhältnissen bekommen. Im schlimmsten Fall gibt es gar keinen Schutz oder muss dieser mit hohen Selbstbehalten teuer erkauft werden.

“Wer es angesichts der drohenden Kündigung nicht mehr schafft, nach einem günstigeren Anbieter Ausschau zu halten und zu wechseln, sollte deshalb erst das unterbreitete Angebot annehmen und sich dann aus dieser abgesicherten Position heraus nach einem günstigeren Versicherer umsehen. Den vielen Ratsuchenden, die in den Beratungsstellen nach Hilfestellungen fragen, gibt sie folgende Tipps mit auf den Weg:

• Wohngebäudeversicherung ist quasi ein Muss: Die Wohngebäudeversicherung schützt Hausbesitzer vor Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben. Versichert ist das Wohngebäude selbst - nicht dessen Inhalt. Im Schadensfall zahlt der Versicherer für alle Maßnahmen, um die Immobilie wieder instandzusetzen oder im schlimmsten Fall komplett wieder aufzubauen. Die Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hausbesitzer daher fast ein Muss. Geldinstitute verlangen deren Abschluss zwingend, wenn sie ein Hypothekendarlehen zur Hausfinanzierung vergeben. Und wer seinen Wohngebäudeversicherer wechseln will, muss dafür die Zustimmung der Bank oder Sparkasse einholen, wenn diese zur Absicherung des Darlehens im Grundbuch eingetragen ist und dies dem Versicherer mitgeteilt hat.

• Ausstiegsklauseln: Sowohl Versicherer als auch Kunden dürfen eine Wohngebäudeversicherung ordentlich kündigen, und zwar innerhalb einer Frist von drei Monaten vor Ende des Versicherungsjahres. Nach Schadensfällen ist auch eine außerordentliche Kündigung innerhalb von einem Monat möglich.

• Kündigung nur mit neuer Vertragsoption: Weil Wohngebäudeversicherungen vor dem Existenz bedrohenden Totalverlust der eigenen vier Wände schützen, sollte die Kündigung eines bestehenden Vertrages nur erfolgen, wenn bereits ein neuer, kostengünstigerer Versicherer gefunden und der Abschluss dort unterschriftsreif vorbereitet ist. Außerdem muss das Geldinstitut, das im Grundbuch eingetragen ist, der Kündigung zustimmen. Dies wird es nur tun, wenn ein anderer Versicherer bereits signalisiert hat, dass er den Schutz übernehmen wird.

• Kündigung durch Versicherer: Kündigt der Versicherer dem Kunden, hat solch ein Rausschmiss nachhaltige Folgen. Denn ganz gleich, aus welchen Gründen Verträge nicht mehr fortgeführt werden: Gekündigte Kunden haben es schwer, bei einem anderen Anbieter einen attraktiven Vertrag zu bekommen. Denn der neue Versicherer fragt nach, ob und wo bislang Versicherungsschutz gewährt wurde. Eine Kündigung durch den Versicherer interpretiert der neue Anbieter meist als Ausschluss wegen zu hoher Schadensrisiken. Deshalb empfiehlt es sich immer, dass Kunden selbst kündigen - nachdem sie Angebote von anderen Versicherern eingeholt und diese verglichen haben.

Bei Fragen und Problemen rund um den Versicherungsschutz hilft die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale NRW. Das 30-minütige Beratungsgespräch kostet 40 Euro, ein Termin muss vereinbart werden. Eine Übersicht aller Beratungsstellen gibt es unter www.vz-nrw.de/beratungsstellen .
(red.-23.09.2013 09:47)



 


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