Suche:
 Inhalt

 

 News 
0,00-Promille-Grenze für junge Fahrer/innen

Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger kommt zum 1. August

Ab 1. August 2007: Alkoholverbot für Fahranfänger (Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat)
Für alle Fahranfänger/innen ist Alkohol am Steuer - eine der Unfallursachen Nr. 1 - ab August absolut tabu. Die Regierung zieht die Reißleine. Fahrschullehrer Norbert Kern aus Morsbach begrüßt diesen Beschluss des Bundesrates…

Drastische Strafen

Für Fahranfänger, Jugendliche und jugendliche Heranwachsende bis 21 Jahre gilt während der zweijährigen Führerschein-Probezeit, ab August 2007, die 0,0-Promille-Grenze. Verstöße werden mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg geahndet. Zudem kann sich für Fahranfänger die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängern und ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200 Euro angeordnet werden. Ab 0,5 Promille gibt’s ein Fahrverbot.

Vor der Feier Heimfahrt planen

„Viele junge Leute denken bereits um und organisieren die Heimfahrt von der Disco oder von Festen im Voraus. Legen die Kumpels zusammen, stehen die Kosten für eine Fahrt mit einem Mietwagen in keinem Verhältnis zu den angekündigten 1.000 Euro Strafgeldern, Punkten und Fahrverboten, die nach nur einem Schluck Alkohol vor der Fahrt drohen. Das sehen auch Fahranfänger heute so, vor allem jene, die beruflich auf ihr Auto angewiesen sind“, erklärt Reinhardt Peisker vom Autoruf-Waldbröl das Umdenken junger Fahrer.

Im Oberbergischen Kreis waren im Jahr 2006 Fahranfänger zu 29,2 Prozent an Alkoholunfälle beteiligt (2005: 28,9 %).

Neben der Angst, durch den Verlust des Führerscheins auch den Job und jede Menge Geld einzubüßen, spielt auch die Tatsache eines erhöhten Unfallrisikos durch Alkohol eine Rolle bei immer mehr Fahranfängern, die sich an die 0,00 Promille-Grenze halten.

Unfallzahlen reduzieren

Bundesverkehrsminister Tiefensee (SPD) erklärte am Freitag in Berlin: „Wir wollen ein unmissverständliches Signal setzen, dass Fahren und Trinken nicht zusammenpassen. Ich erwarte von der Einführung des Alkoholverbots für Fahranfänger einen spürbaren Rückgang alkoholbedingter Unfälle im Straßenverkehr.“

Begleitendes Fahren sensibilisiert 17-jährige Fahranfänger/innen

Fahrschullehrer Norbert Kern aus Morsbach begrüßt das neue Gesetz: „Die Fahranfänger müssen jetzt mehr denn ja umsetzen, was sie in der Fahrschule gelernt haben. Einen wesentlichen Beitrag dafür, junge Fahrer für die Gefahren durch Alkohol am Steuer zu sensibilisieren, leiste auch das begleitende Fahren ab 17 Jahren, das nach wie vor sehr hoch im Kurs stehe. „Es wird sich kein vernünftiger Erwachsener neben einen alkoholisierten jugendlichen PKW-Fahrer setzen, zumal er bei Verstößen selbst mit haftbar gemacht werden kann,“ so Kern, der neben Alkohol am Steuer auch überhöhte Geschwindigkeit - oft die Folge alkoholbedingten Übermuts - als eine der Hauptunfallursachen sieht. „Bei der Auswahl des ersten Autos darf nicht die Frage im Raum stehen wie schnell es fährt, sondern wie lange der Anhalteweg ist!“ (oh-11.07.2007 22:05)


 


© 2003-2023 oberberg-heute.de Alle Rechte vorbehalten. Impressum / Datenschutzerklärung