Suche:
 Inhalt

Blaulicht
Aktuelle Berichte - Hinweise vom 31.05.2006

Sperrverfahren: Kein Missbrauch von EC-Karten


Weitere Meldungen:   30.05.2006  29.05.2006  28.05.2006  27.05.2006  26.05.2006  

Die Polizei informiert

Sperrverfahren: Kein Missbrauch von EC-Karten

Das Bezahlen mit der EC-Karte (Debitkarte) ist einfach und bequem. Geriet die Karte allerdings in falsche Hände, hatten Kriminelle bislang beim Einkaufen mit dieser Karte und einer gefälschten Unterschrift leichtes Spiel. Bisher…

Kunden, denen die EC-Karte gestohlen wurde, konnten diese zwar über die zentrale Notruf-Nr. 116116 sofort bei ihrer Bank sperren lassen. Der Dieb konnte die Karte aber weiterhin im elektronischen Lastschriftverfahren, also der Zahlung gegen Leistung einer Unterschrift, einsetzen.

Die Sperrung bei der Bank wirkt sich lediglich auf Geldabhebungen und Zahlungen unter Nutzung der PIN aus. Dies haben Diebe und Betrüger in den letzten Jahren vermehrt ausgenutzt, indem sie die Unterschrift gefälscht und mit den gestohlenen EC-Karten gleich serienweise eingekauft haben. Dies kam in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2005 in etwa 13.000 Fällen vor.

Diese Sicherheitslücke ist durch eine Initiative der Polizei und des Einzelhandels nun bundesweit geschlossen worden. Durch das neue Sperrverfahren KUNO * werden die Daten von verlorenen oder gestohlenen EC-Karten mit Einverständnis des Karteninhabers bereits bei der polizeilichen Anzeigenaufnahme verschlüsselt an das EuroHandelsinstitut in Köln (EHI) weitergeleitet. Von dort aus stehen sie dem Handel dann bundesweit zur Verfügung und führen bei den zu etwa 80 % angeschlossenen Einzelhändlern zum sofortigen Abbruch etwaiger Zahlungsversuche.

Das Verfahren KUNO wurde in Baden-Württemberg unter Beteiligung nordrhein-westfälischer Polizeibehörden erfolgreich getestet und wird am 31.05.2006 frei geschaltet. Allerdings kann es seine volle Wirkung nur entfalten, wenn es intensiv genutzt wird. Hier ist die Polizei auf die Meldung des Bürgers über verloren gegangene beziehungsweise gestohlene EC-Karten angewiesen. Wichtig ist, dass die Bank weiterhin informiert werden muss, um die Karte zu sperren.

Der Handel und speziell das Personal an den Kassen können durch Aufmerksamkeit erheblich zur Sicherheit im bargeldlosen Zahlungsverkehr beitragen. Häufig genügt hier schon der Vergleich der Unterschriften, um Betrügern auf die Schliche zu kommen. Die Polizeiliche Kriminalprävention hat mit dem Hauptverband des Einzelhandels (HDE) ein Merkblatt erarbeitet, das im Internet unter www.polizei-beratung.de heruntergeladen werden kann. Darin wird über das neue System und den sicherheitsbewussten Umgang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln informiert. Hier können auch weitere Informationen zum Sperrverfahren sowie zum Betrug mit Zahlungskarten eingesehen und das Faltblatt „Vorsicht Karten-Tricks!“ herunter geladen werden.

Das Faltblatt enthält Sicherheitstipps vom „Schutz vor Kartenverlust“ über „Umgang mit der PIN“ bis hin zum sicheren Online-Banking.

Kriminalitätsbekämpfung im Unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen

Personen, denen die EC-Karte gestohlen wird oder diese verlieren, werden geben, unverzüglich bei der Polizei Anzeige zu erstatten, um die sofortige Sperrung zu veranlassen. Hierzu ist das persönliche Erscheinen des Karteninhabers zwingend erforderlich. (oh-31.05.2006 21:32)




 




Handy klingelt: Hallo Schatz…!



© 2003-2023 oberberg-heute.de Alle Rechte vorbehalten. Impressum / Datenschutzerklärung