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Blaulicht
Aktuelle Berichte - Hinweise vom 31.10.2022

20-Jähriger bei Unfall auf der L 323 schwer verletzt
LKW mit defekter Bremsanlage aus dem Verkehr gezogen


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Verletzter Fahrer informiert selbstständig den Rettungsdienst

20-Jähriger bei Unfall auf der L 323 schwer verletzt

Gummersbach - Ein 20-jähriger Autofahrer hat sich am frühen Montagmorgen schwere Verletzungen zugezogen, nachdem er auf der Landstraße 323 von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum geprallt war.

Gegen Mitternacht war der Engelskirchener mit einem VW Golf auf der L 323 von Strombach aus kommend in Richtung Hülsenbusch gefahren. In einer leichten Linkskurve Höhe der Einmündung mit der Cäciliastraße geriet der Wagen ins Schleudern und kam nach links von der Fahrbahn ab. Dabei stieß die hintere Beifahrerseite zunächst mit großer Wucht gegen einen Baum.

Anschließend drehte sich der Wagen und kam etwa 15 Meter vom Baum entfernt auf der angrenzenden Weidefläche zum Stillstand. Der 20-Jährige konnte noch selbstständig den Rettungsdienst verständigen. Er kam nach einer ersten notärztlichen Behandlung am Unfallort mit schweren Verletzungen in eine Klinik. Der schwerbeschädigte Golf musste abgeschleppt werden. (red.-31.10.2022 17:50)



Hohe Kosten

LKW mit defekter Bremsanlage aus dem Verkehr gezogen

Hückeswagen - Einen verkehrsunsicheren 40-Tonner hat die Polizei in Hückeswagen am Freitag aus dem Verkehr gezogen. Der LKW konnte erst nach einer Reparatur in einer Fachwerkstatt die Weiterfahrt antreten.

Mitarbeiter einer Firma im Industriegebiet Kobeshofen hatten an dem ausländischen Sattelauflieger eine provisorisch reparierte Bremsleitung entdeckt und die Polizei informiert. Diese ließ den Auflieger bei einer KFZ-Untersuchungsstelle überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass sicherheitsrelevante Teile der Bremsanlage defekt und mit der provisorischen Leitung überbrückt worden waren. Der Auflieger wurde umgehend stillgelegt.

Von der Untersuchungsstelle ging die Fahrt unter polizeilicher Begleitung in Schrittgeschwindigkeit zu einer nahegelegenen LKW-Werkstatt. Erst, nachdem die Untersuchungsstelle nach einer erneuten Prüfung grünes Licht gegeben hatte, konnte der Fahrer seine Reise fortsetzen. Zuvor musste er aber neben der Werkstattrechnung noch für die Gebühren der Untersuchungen aufkommen und eine Geldbuße in Höhe von 385 Euro bezahlen. (red.-31.10.2022 17:50)




 




Handy klingelt: Hallo Schatz…!



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