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Alles andere als ein dummer Scherz

Böswillige Alarmierung

Morsbach - Sirenengeheul schreckte in der Nacht von Donnerstag auf Freitag die Morsbacher aus dem Schlaf. Kurze Zeit später hörte man die Martinshörner im Dorf. Der Löschzug Morsbach und die Löschgruppe Wendershagen rückten über die Waldbröler Straße, Krottorfer Straße in Richung Alzener Landstraße aus. Auf der Rettungsleitstelle war ein Notruf eingegangen, der Rauch aus einem Fenster bei einem Allround Discounter meldete. Nur wenige Minuten nach der Alarmierung um 0.55 Uhr waren die Morsbacher Kameraden vor Ort.

Erste Erkundungen ließen jedoch weder Feuer noch Rauch erkennen. Da der Melder keine genaue Anschrift angegeben hatte, rückte die Feuerwehr, nachdem sie einen Brand in der Alzener Landstraße ausschließen konnten, zu den ehemaligen Geschäftsräumen des Allround Discounters in die Waldbröler Straße aus. Wieder heulten die Martinshörner durch den Ort, und die Morsbacher befürchteten bereits das Schlimmste. Doch auch an der zweiten Adresse konnte definitiv kein Brand festgestellt werden. Die Feuerwehr geht nun von einer böswilligen Alarmierung aus.

Welche Freude man daran haben kann, die Kameraden nachts aufzuschrecken, unnütz auf den Weg zu schicken und über einige Stunden auf den Beinen zu halten, versteht wohl niemand. "Da ist es schnell 2.30 Uhr, bis die Kameraden wieder zuhause sind. Aber dann ist auch nicht gleich an Schlaf zu denken", berichtet Kreisbrandmeister Frank Peter Twilling. Doch nicht nur die Feuerwehrleute, von denen die weitaus meisten am nächsten Morgen fit zur Arbeit fahren müssen, sind um den Schlaf gebracht worden. Auch die Familienangehörigen sind hellwach, wenn Ehemann oder Vater aus dem Tiefschlaf aufgeschreckt ins Auto springen und zur sofortigen Hilfe in einer Notlage das Gaspedal durchtreten. Immer bleibt die Sorge, dass sie heil wieder nach Hause kommen.

Doch das ist nur ein Bruchteil der Probleme, die eine böswillige Alarmierung verursachen kann. Nicht auszudenken, wenn auf dem Weg zum Gerätehaus ein Unfall geschieht, nicht auszudenken, wenn die Morsbacher Kameraden auf der Suche nach einem möglichen Feuer an einem fiktiven Brandort gebunden sind und in einem echten Notfall nicht rasch zur Stelle sein können.

Über all dies sollte sich der Melder Gedanken machen, bevor er das nächste Mal einfach so die 112 wählt. Auch ist es fraglich, ob er bei seinen "Kumpels" Beifall für die böswillige Alarmierung bekommt, wenn sie erst einmal wissen, was man damit auslöst. Sollte der Melder identifiziert werden können, droht ihm eine empfindliche Strafe. (Gina Barth-Muth-01.08.2014 13:59)


Morsbacherin 01.08.2014
Es ist einfach die Hölle wenn Nachts der Piepser ertönt! Heute Nacht war mein Mann auch bei dem Einsatz und man selber macht in der Zeit kein Auge zu! Schade nur, dass man so Leute nie in die Finger bekommt!

Ich 01.08.2014
Der Text ist gut geschrieben.Auch mein Mann war wegen so einem Blödsinn unterwegs.Und es ist wirklich Schade das man diese Leute wahrscheinlich nicht erwischt.Wenn wegen so einem Mist einem der Feuerwehrmänner etwas passiert😡
Das ist kein Dumm Jungen Streich mehr.Denken diese Menschen nicht nach oder soll das etwa "cool" sein!!!
Einfach Unglaublich......

Anwohner 01.08.2014
Das nächste Mal geht das nachts um ein Uhr vielleicht auch ohne dauerhaft eingeschaltetes Martinshorn. Glaube nicht dass so viele Fahrzeuge die Straßen blockiert haben...

xxx 01.08.2014
Anwohner...sei ruhig!!!
Wenn dein hab und gut brennt...bist doch froh zu wissen das für dich rettung eilt!!!

Leben nicht im mittelalter!!! (Signale durch rauchzeichen oder was?!?)

Ein Feuerwehrkamerad aus Morsbach 01.08.2014
Sehr geehrte Anwohnerin,

ich kann ihre Verstimmung verstehen aber bedenken Sie bitte, dass …

wenn die Feuerwehr alarmiert wird jede Sekunde zählt. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35 Straßenverkehrsordnung. Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinshorn. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.

diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute vor 5 Minuten noch selbst in ihren Betten geschlafen haben.

sie um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen – wie Sie

die nächsten Stunden eventuell nicht schlafen werden (was oftmals auch für die Familien gilt).

Man kann leider nicht immer vorher wissen ob solch ein Alarm nun ein Ernstfall ist oder nur ein Blinder Alarm ist.

Viele Grüße,

Der etwas müde Feuerwehrkamerad aus Morsbach

... 01.08.2014
Lieber Anwohner besser nachdenken bevor man was schreibt !!! Hier mal ein kleiner Hinweis ich denke mal so eine Verantwortung wollen sie als Maschinist nicht übernehmen wenn was passiert !!!

Sie werden nachts durch das Martinshorn eines vorbeifahrenden Feuerwehrfahrzeuges geweckt und fragen sich: "Muss denn das sein, nachts ist doch eh niemand auf der Straße?". Hier finden Sie die Antwort.

Höchste Eile geboten

Die Feuerwehr wird nur dann alarmiert, wenn eine Notlage vorliegt. Um die Gefahren abzuwehren, ist höchste Eile geboten - dafür werden Einsatzfahrzeugen Sonderrechte eingeräumt. Gesetzlich ist dies in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt:

§ 35 StVO Sonderrechte (Auszug) 
(1)Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
[...] 
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Die StVO regelt auch, wie die Einsatzfahrzeuge ihr Sonderrecht kenntlich machen müssen:

§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (Auszug)
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an: 
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

 

Gesetzliche  Verpflichtung

Durch die beiden Paragraphen aus der StVO wird klar: Die Feuerwehr ist gesetzlichverpflichtet, Blaulicht und Martinshorn zugleich einzusetzen, wenn sie das Wegerecht in Anspruch nehmen will.
Ein Fahrer eines Einsatzfahrzeuges handelt somit fahrlässig, wenn er bei einer Fahrt mit Blaulicht kein Martinshorn verwendet. Kommt es zu einem Unfall, kann er auch bei Unverschulden in Haftung genommen werden.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis, wenn Sie bei einer unserer  Einsatzfahrten geweckt werden sollten. Einsatzfahrzeuge, auch die der Polizei und des Rettungsdienstes, fahren nicht ohne Grund mit "Tatütata" durch die Straßen.

Wir sind auch für Sie da

Bitte denken Sie daran: Sie können weiterschlafen - unsere Einsatzkräfte, die vor Minuten noch in ihrem Bett lagen, jetzt zu einem Notfall unterwegs sind und auch am Morgen zur Arbeit müssen, werden dies so schnell nicht schaffen.

Wenn Sie einmal nachts die Hilfe der Feuerwehr brauchen, so können Sie auf uns zählen. Ob dabei andere aus dem Schlaf gerissen werden, ist dabei für Sie nicht von Bedeutung. Im Gegenteil: Es zählt jede Sekunde, die die Feuerwehr bei Ihnen eher eintrifft.



ein feuerwehrmann 01.08.2014
An den Anwohner.
Da sie ja durch die Sirene eh schon wach sind, dürfte das Martinhorn sie nicht stören.Die Fahrer sind aus Gründen der Versicherung dazu verpflichtet. Sie machen es bestimmt nicht zum Spaß. Bei einer Einsatzfahrt liegt eine große Verantwortung
beim Fahrer.Bitte um Verständnis danke.


Birkener 01.08.2014
Ich bin froh, dass man in Morsbach genug Freiwillige hat, die in der Feuerwehr in ihrer FREIZEIT ihren Dienst schieben. Und das zu jeder Tages - und Nachtzeit. Das ist nicht alles selbstverständlich. Deswegen ärgert es mich ungemein, dass es immer wieder Vollpfosten gibt, die meinen, sie müßten sich ein Späßchen erlauben und Fehlalarme auslösen. Leider werden diese Leute viel zu selten bestraft. Und wenn, dann viel zu lasch. In der Zeit, wo die Feuerwehr zu einem Fehlalarm gerufen wird, benötigt evtl. jemand anderes Hilfe! Dies sollten diese Vollpfosten auch mal überdenken. Vielleicht ist er es ja mal selbst, der Hilfe benötigt.

Mein allergrößten Respekt gilt jedenfalls den Jungs unserer Feuerwehr und deren Familen. Und da stört mich auch nicht das Matinshorn oder die Sirene!

Birkener nochmals 01.08.2014
Es ist traurig, dass sich hier Feuerwehrleute entschuldigen und erklären müssen, warum sie mit Blaulicht und Martinshorn zum Einsatz fahren!

Monika 01.08.2014
Ich stimme meinen Vorrednern zu (bis auf Herrn oder Frau Anwohner).

Ein Hoch auf unsere Jungs, die dieses Ehrenamt ausüben. Und entschuldigen müssen sie sich nicht. Das müssten die Vollpfosten machen, die sich solch einen Blödsinn meinen erlauben zu müssen.


Ich bin stolz darauf, solch ein super Team in Morsbach zu haben.

dankbarer Mitbürger 01.08.2014
Auch an dieser Stelle nochmal allerherzlichsten Dank an die Feuerwehr-und Rettungsleute und Familien,die sich nachts manche Stunde um die Ohren hauen und auch sonst mit Sicherheit einiges auf sich nehmen ,um anderen zu helfen ... für mich wäre dieser Job nichts,aber ich bin sehr ,sehr dankbar,dass es Leute gibt,die diese Arbeit mit viel Engagement tun. Hut ab und vielen Dank nochmal....
P.S. Auch ich wurde heute Nacht von den Sirenen geweckt und war heilfroh,dass es da Leute gab,die jetzt aus dem Bett springen und helfen!!!!DANKE!

ein Feuerweh(...)/jerr…. (von der Redaktion gekürzt) 01.08.2014
Hier bin Ich nochmal.Erstmal möchte ich der Redaktion für den guten Bericht über die Feuerwehr Morsbach aus den Einheiten Mosbach,Lichtenberg,Wendershagen und Holpe besteht danken.
Desweiteren den Morsbachern Bürgern die mit uns vergangene Nacht"aufgestanden"sind.und uns unterstützen.DANKE dafür. Jetzt denke ich dass der herr Anwohner(ich hab meine E-Mail Adresse )angegeben.genug Hähme abbekommen hat dass war so nicht gedacht.Jetzt ist genug liebe Morsbacher danke für Ihre Unterstützung. Hoffentlich kommt es nicht mehr vor aber seien Sie sicher Wir kommen..:-) und wenn 5 Fahrzeuge durch Morsbach fahren kann es sich so anhöhren dass alle durchgehend"Hupen".war nicht so wie oben zu lesen .gute Nacht und Danke!!!!!

jerrymen@... 02.08.2014
Sehr geehrte Redaktion.Es ist glaub ich alles gesagt.schliesen sie die kommentare

ehemal. Morsbacher 02.08.2014
Es sind Sommerferien und die "Jugend" hat Langeweile..

Gummersbacher 03.08.2014
Viel Quatsch geschrieben worden, leider auch von "vermeintlichen" (?!) Feuerwehrmitgliedern.

Fakt ist:
Der § 38 STVO ermöglicht auch die Verwendung von blauen Blinklicht (ohne Horn) für Einsatzfahrten. Allerdings haben andere Verkehrsteilnehmer dann nicht die Verpflichtung, unverzüglich freie Bahn zu schaffen.

Die Verkehrssituation auf Oberbergs Straßen Nachts um 1 Uhr kann jeder selber einschätzen.

Viele Grüße

 


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