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Blaulicht
Hückeswagen - Mitte Januar hatte ein Angehöriger die Leiche einer 82-jährigen Frau und deren schwer verletzter Ehemann in deren Einfamilienhaus gefunden. Nach Auswertung der Spurenlage und dem Ergebnis der gerichtsmedizinischen Untersuchung der Leiche gehen Staatsanwalt und Polizei von einem Tötungsdelikt aus. Heute Morgen wurde ein dringend tatverdächtiger Mann festgenommen.
Bei dem Festgenommenen handelt es sich um den 30-jährigen Mieter, der gemeinsam mit dem Seniorenpaar das Haus am Waager Hohlweg bewohnte. Der polizeilich bekannte Hückeswagener lebte nach der Tat im Haus seiner Eltern in Hückeswagen, wo er heute Morgen festgenommen wurde. Der zuständige Richter hat inzwischen Haftbefehl erlassen. Der 30-Jährige wird noch heute der JVA zugeführt. Der dringende Tatverdacht stützt sich entscheidend auf die Auswertung von Tatortspuren. Die Ermittlungen der Polizei dauern an.
Laut Auskunft der Polizei soll sich der 80-jährige Senior nach langer Rekonvaleszenz in einem gesundheitlich guten Allgemeinzustand befinden. (oh-20.4.2005 16:31)
Radevormwald - Heute Morgen, gegen 00:25 Uhr, befuhr ein 18-Jähriger aus Radevormwald mit seinem PKW die Kaiserstraße in Richtung Innenstadt. Ausgangs einer Linkskurve, etwa in Höhe der Alte Landstraße, kamen ihm nach eigenen Angaben zwei nebeneinander fahrende Pkw entgegen. Um einen Zusammenstoß zu verhindern, sei er nach rechts auf den Gehweg ausgewichen. Dabei entstand an seinem Pkw ein Schaden in Höhe von rund 2.000 Euro. Der Geschädigte kann lediglich sagen, dass die beiden Fahrer in Richtung Rädereichen davonfuhren. Hinweise bitte an das Verkehrskommissariat Wipperfürth, Tel.: 021959152452. (oh-20.4.2005 16:31)
Waldbröl - Am 13.04.2005, gegen 18:40 Uhr, ereignete sich in Waldbröl auf der Kreuzstraße ein Verkehrsunfall bei dem sich der Verursacher aus dem Staub gemacht hatte. Er stand vor der roten Ampel und rollte beim Phasenwechsel von rot auf grün gegen einen hinter ihm stehenden PKW. Zwischenzeitlich wurde der Unfallverursacher ermittelt. Es handelt sich dabei um einen 18-jährigen, der erst vor drei Monaten den Führerschein erworben hatte. Er muss mit einer kostenpflichtigen Nachbeschulung und einem Strafbefehl rechnen. (oh-20.4.2005 16:31)
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Handy klingelt: Hallo Schatz…! | 
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